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Selbstverständnis und Aufgabe des SIESC

SIESC ist eine föderative Vereinigung christlicher Lehrer/innen, welche die Wertschätzung und die Weiterentwicklung des Lehrberufs auf europäischer Ebene durch gemeinsames Vertreten und Umsetzen ihrer Verantwortung als Christen zum Ziel hat.

Sie fördert die Begegnung und den Austausch von Erfahrungen und Ideen zwischen Lehrer/innen europäischer Länder. Sie schätzt dabei die verschiedenen Sprachen und Kulturen und die unterschiedliche Geschichte und sucht die gemeinsamen Werte der europäischen Zivilisation aufzuzeigen und zu vertiefen. Ein besonderes Anliegen ist das Verständnis für kulturelle Veränderungen und deren Auswirkung auf den Unterricht im Europa von heute. Sie arbeitet daher auch für gemeinsame Leitlinien für die Erziehung der jungen Generationen und für die Weiterentwicklung der Bildungseinrichtungen.

Sie arbeitet dabei mit internationalen Organisationen zusammen, die das Bezeugen und die Verbreitung christlicher Grundsätze in der Kultur, in der Erziehung und in der Gesellschaft mit ihr teilen, im Besonderen mit ICMICA/MIIC (Pax Romana) und den Internationalen Katholischen Organisationen für Unterricht und Erziehung (OICEE). SIESC ist sich der besonderen Verantwortung Europas gegenüber der ganzen Welt bewusst.

Sie ist offen für den ökumenischen und interreligiösen Dialog und sucht das Gespräch mit allen Lehrer/inne/n, die Respekt und Förderung der Menschenwürde und der Menschenrechte, der Freiheit, der Demokratie und der Toleranz, der Gerechtigkeit und der Solidarität mit ihr teilen.

Diese föderative Vereinigung ist eine Weiterentwicklung der Vereinigung, die 1954 als Gründung katholischer Sekundarschullehrer entstanden ist, die in ihrer beruflichen Umwelt ihre Verantwortung als christliche Laien für die Kirche und für die Welt wahrnehmen wollten und ihre Verpflichtung für das Zusammenleben in einem friedlichen größeren Europa in die Tat umsetzen wollten. Sie hat sich zu einer Vereinigung entwickelt, der christliche Lehrer/innen aller Bildungseinrichtungen aus ganz Europa und ihre Vereinigungen angehören können. Vereinigungen, die auf Grund eines Beschlusses ihrer nationalen Leitung SIESC angehören, behalten ihre volle Autonomie. Die Mitglieder der nationalen Vereinigungen, die SIESC angehören, sind auch Mitglieder von SIESC. SIESC nimmt Einzelmitglieder auf, vor allem in Ländern, in denen es keine nationalen Vereinigungen gibt, die SIESC angehören.

 

 

VEREINSSTATUTEN
hinterlegt bei der Präfektur von Doubs am 7. November 1994
geändert am 25. Juli 1996, am 22. Juli 2000 und am 23.Juli 2006

 

SIESC – EUROPÄISCHE FÖDERATION CHRISTLICHER LEHRER/INNEN

 

Abschnitt I – ZIELE UND MITTEL

Artikel 1 – Konstituierung des Vereins

1.1       SIESC – Europäische Föderation Christlicher Lehrer/innen (EFCL) ist Rechtsnachfolger des Secrétariat International des Enseignants Secondaires Catholiques (S.I.E.S.C.), das als Verein nach französischem Recht gemäß dem Gesetz vom 1. Juli 1901 gegründet worden war.
Die vollständige offizielle Übersetzung des Vereinsnamens „SIESC- Fédération Européenne d’Enseignants Chrétiens“ in die verschiedenen Sprachen der Vereinsmitglieder ist in der Geschäftsordnung fest gehalten.
Die Vereinbarung, die S.I.E.S.C. seit dem 8. Februar 1978 geregelt hat, wird zur Geschäftsordnung von SIESC-EFCL und ihre Veränderungen werden als Veränderungen dieser Geschäftsordnung gültig.
1.2       SIESC-EFCL wendet sich an Vereinigungen, die christliche Mitglieder des öffentlichen und privaten, weltanschaulich neutralen und konfessionellen Schulwesens von Grundschulen bis Universitäten zusammenschließen.

 

Artikel 2 – Sitz des Vereins

2.1 Sein Sitz wird in Frankreich in Troyes, 10 rue de l'Isle, festgelegt.

2.2 Er kann durch einfachen Beschluss des Vorstands verlegt werden.

 

Artikel 3 – Bestandsdauer des Vereins

Die Bestandsdauer des Vereins ist unbegrenzt.

 

Artikel 4 – Ziele des Vereinigung

4.1  SIESC–EFCL hat als Ziel die Wertschätzung und die Weiterentwicklung des Lehrberufs auf europäischer Ebene durch gemeinsames Vertreten und Umsetzen ihrer Verantwortung als Christen.
4.2  Sie fördert die Begegnung und den Austausch von Erfahrungen und Ideen zwischen Lehrer/innen europäischer Länder. Sie schätzt dabei die verschiedenen Sprachen und Kulturen und die unterschiedliche Geschichte und sucht die gemeinsamen Werte der europäischen Zivilisation aufzuzeigen und zu vertiefen. Ein besonderes Anliegen ist das Verständnis für kulturelle Veränderungen und deren Auswirkung auf den Unterricht im Europa von heute. Sie arbeitet daher auch für gemeinsame Leitlinien für die Erziehung der jungen Generationen und für die Weiterentwicklung der Bildungseinrichtungen.
4.3  Sie arbeitet dabei mit internationalen Organisationen zusammen, die das Bezeugen und die Verbreitung christlicher Grundsätze in der Kultur, in der Erziehung und in der Gesellschaft mit ihr teilen, im Besonderen mit ICMICA/MIIC (Pax Romana) und den Internationalen Katholischen Organisationen für Unterricht und Erziehung (OICEE).
SIESC-EFCL ist sich der besonderen Verantwortung Europas gegenüber der ganzen Welt bewusst.
4.4  Sie ist offen für den ökumenischen und interreligiösen Dialog und sucht das Gespräch mit allen Lehrer/inne/n, die Respekt und Förderung der Menschenwürde und der Menschenrechte, der Freiheit, der Demokratie und der Toleranz, der Gerechtigkeit und der Solidarität mit ihr teilen.

Artikel 5 – Mittel des Vereins

Zur Erreichung dieser Ziele
5.1 - hilft SIESC-EFCL zur Verbreitung von Information und zum Austausch von Zeitschriften,

5.2 - organisiert SIESC-EFCL jährlich internationale Tage der Begegnung,

5.3 - stellt SIESC-EFCL das Ergebnis bestimmter Arbeiten als Empfehlungen den Mitgliedsvereinigungen vor,
5.4 - sorgt SIESC-EFCL für die Kommunikation der Schlussfolgerungen ihrer Arbeiten auf internationaler Ebene,
5.5 - sorgt SIESC-EFCL für die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen,
5.6 - gibt SIESC ein Informationsblatt heraus.
5.7 - bietet SIESC-EFCL den Vereinigungen Dienste an, die sie benötigen.

 

Abschnitt II - MITGLIEDER

Artikel 6 – Zusammensetzung des Vereins

Der Verein setzt sich aus drei Gruppen von Mitgliedern zusammen:

6.1 - Vollmitglieder mit Stimmrecht. Das sind

a) die beauftragten Delegierten der nationalen Lehrervereinigungen, die als Vollmitglieder durch den Rat nach der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Vorgangsweise in SIESC-EFCL aufgenommen worden sind und ihren Mitgliedsbeitrag als Vollmitglieder bezahlen,
b) die Mitglieder des Vorstands.
6.2 - Assoziierte Mitglieder mit beratender Stimme sind die beauftragten Delegierten der nationalen Lerervereinigungen, die als assoziierte Mitglieder durch den Rat nach der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Vorgangsweise in SIESC-EFCL aufgenommen worden sind und ihren Mitgliedsbeitrag als assoziierte Mitglieder bezahlen.
6.3 - Einzelmitglieder mit beratender Stimme sind Personen, die aktiv am Leben von SIESC-EFCL teilnehmen, als solche durch den Rat nach der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Vorgangsweise aufgenommen worden sind und ihren Mitgliedsbeitrag als Einzelmitglied bezahlen.

 

Artikel 7 – Verlust der Mitgliedschaft

Als ausgetreten gelten Vollmitglieder, assoziierte Mitglieder und Einzelmitglieder, die die durch die Geschäftsordnung für ihre Aufnahme in dieser Mitgliedsform vorgesehenen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen oder ihren Mitgliedsbeitrag nicht mehr bezahlen.

 

Abschnitt III - ARBEITSWEISE DES VEREINS

Artikel 8 – Vollversammlung (Rat)

 

8.1 Zusammensetzung: Die Vollversammlung (Rat) besteht aus

a) den Delegierten der Vollmitgliedsorganisationen, die anwesend sind oder vertreten werden, und aus den Mitgliedern des Vorstands, die anwesend sind oder vertreten werden,
b) den Delegierten der assoziierten Mitglieder,
c) den Vertretern der Einzelmitglieder.
8.2 Zusammenkunft: Der Rat trifft sich mindestens einmal im Jahr auf Einladung des Präsidenten/der Präsidentin oder, wenn er/sie verhindert ist, eines/r Vizepräsidenten/in, und jedes Mal, wenn es die Mehrheit der Ratsmitglieder mit beschließender Stimme ausdrücklich verlangt.
8.3 a) Er wählt die Mitglieder des Vorstands gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung. Für diese Wahl haben nur die Delegierten der Vollmitgliedsorganisationen das Stimmrecht.
b) Er beschließt über alle Fragen, die Arbeitsweise, Handeln und Aktivitäten von SIESC-EFCL betreffen.
c) Er beschließt das Budget und sorgt für die Kontrolle der Konten. Er entlastet die finanziell Verantwortlichen.

d) Er beauftragt den Vorstand mit der Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.

 

Artikel 9 – Vorstand (Exekutivbüro)

9.1 Wahl: Der Vorstand besteht aus 5 – 10 Mitgliedern, die für 3 Jahre gemäß den in der Geschäftsordnung vorgesehenen Bestimmungen gewählt werden (vgl. Art. 8.3 a).
Zusammensetzung: Dazu zählen zumindest der/die Präsident/in, die zwei Vizepräsident/inn/en, der/die Generalsekretär/in, der/die Finanzreferent/in, und eventuell ein/e mit der Organisation des nächsten internationalen Treffens beauftragte/r dritte/r Vizepräsident/in. Der/Die mit der Öffentlichkeitsarbeit Beauftragte wird, wenn er/sie nicht Mitglied des Vorstands ist, zu den Arbeiten des Vorstands eingeladen.
9.2 Zusammenkünfte: Der Vorstand trifft sich mindestens zweimal im Jahr auf Einladung des/der Präsident/in oder, wenn er/sie verhindert ist, eines/r Vizepräsidenten/in und jedes Mal, wenn es die Mehrheit der Vorstandsmitglieder ausdrücklich verlangt.

9.3 Er sorgt für das Leben des Vereins entsprechend den Beschlüssen des Rates.

 

Artikel 10 – Finanzielle Mittel des Vereins

10.1 Die finanziellen Mittel, über die der Verein verfügt, sind die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder, die Subventionen und Zuwendungen, und alle anderen gesetzlich erlaubten Mittel.
10.2 Die Vorgangsweise und die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Anteile an den gemeinsamen Verpflichtungen werden vom Rat festgelegt.

 

Artikel 11 – Verantwortlichkeit der Vereinsmitglieder

Der Besitz des Vereins haftet allein für Verpflichtungen, die von ihm eingegangen worden sind. Kein Vereinsmitglied, auch nicht die an seiner Leitung Anteil haben, können dafür persönlich haften.

 

Artikel 12 – Änderungen der Statuten

Jede Änderung der Statuten muss von der Vollversammlung (vom Rat) in zweiter Lesung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder mit beschließender Stimme angenommen werden.

 

Artikel 13 – Auflösung des Vereins

Die Auflösung kann nur mit Dreiviertelmehrheit der Mitglieder der Vollversammlung (des Rats) mit beschließender Stimme, die anwesend oder vertreten sind, bei einer Zusammenkunft, die eigens zu dieser Tagesordnung einberufen worden ist, ausgesprochen werden. Diese Vollversammlung entscheidet über die Vorgangsweise bei der Auflösung des Vereins.

 

Mag. Wolfgang Rank                                           Dr. Darja Mazi-Leskovar
Präsident                                                            Vizepräsidentin

 

Yves Calais

beauftragt mit der Vertretung gegenüber den französischen Behörden

 

(aus dem Französischen übersetzt von Wolfgang Rank)